Kreishandwerkerschaft Uckermark

-Körperschaft öffentlichen Rechts-


Die Kreishandwerkerschaft & Ihre Innungen


Zur Bedeutung:


Eine Innung ist die Interessenvertretung von selbstständigen Handwerker*innen eines bestimmten Gewerks in der Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist in der Regel für einen Landkreis oder eine Großstadt organisiert. In Landkreisen sind die Innungen zu Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Die Rechtsaufsicht übt die Handwerkskammer aus.
Innungen können u. a. Prüfungsausschüsse bilden und Gesellenprüfungen abnehmen. Das oberste Gremium der Innung ist der Vorstand. Er besteht aus der/dem Vorsitzenden (Obermeister*in), dessen Stellvertreter*in, dem/den Vorstandsmitglied*ern sowie der/dem Kassenprüfer*in. Bei Bedarf kann die Innung außerdem Ausschüsse bilden, etwa einen Gesellenprüfungsausschuss oder einen Berufsbildungsausschuss. Alle Ämter innerhalb der Innung sind ehrenamtlich besetzt.
Die Innungen können sich auf Landesebene zu Landesinnungsverbänden, diese sich wiederum auf Bundesebene zu Bundesinnungsverbänden oder Zentralfachverbänden zusammenschließen. Diese Dachverbände sind privatrechtlich organisiert und haben in der Regel die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.).

 

 

Die Kreishandwerkerschaft ist in der Regel der Zusammenschluss der Handwerksinnungen eines Landkreises. Sie ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.
Neben der reinen Geschäftsführung der angeschlossenen Innungen nehmen die Kreishandwerkerschaften vor allem die Gesamtinteressen des Handwerks des jeweiligen Landkreises war, gewerbliche, wirtschaftliche und soziale Interessen ihrer Mitglieder fördern. 
Die Delegierten aus den angeschlossenen Innungen bilden die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft. Aus ihr heraus wird der Vorstand gewählt, der aus der/dem Vorsitzenden (Kreishandwerksmeister*in) sowie dessen Stellvertreter*in, einer/einem Lehrlingswart*in sowie einer/einem Kassenprüfer*in besteht. Sämtliche dieser Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Ehrenamtsträger*innen  in der Kreishandwerkerschaft werden von einer/einem angestellten hauptamtlichen Geschäftsführer*in und weiteren Verwaltungskräften unterstützt.

 

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